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   BGH, 03.02.2021 - XII ZB 415/20   

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https://dejure.org/2021,6874
BGH, 03.02.2021 - XII ZB 415/20 (https://dejure.org/2021,6874)
BGH, Entscheidung vom 03.02.2021 - XII ZB 415/20 (https://dejure.org/2021,6874)
BGH, Entscheidung vom 03. Februar 2021 - XII ZB 415/20 (https://dejure.org/2021,6874)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW

    § 278 Abs. 1 FamFG, § ... 68 Abs. 3 Satz 1 FamFG, § 68 Abs. 3 Satz 2 FamFG, § 278 Abs. 4 FamFG, § 34 Abs. 2 FamFG, § 278 Abs. 1 Satz 1 FamFG, Art. 103 Abs. 1 GG, § 288 Abs. 1 FamFG, § 74 Abs. 5 FamFG, § 74 Abs. 6 Satz 2 FamFG, § 74 Abs. 7 FamFG

  • Wolters Kluwer

    Bestehen der Pflicht zur persönlichen Anhörung eines Betroffenen durch das Gericht auch im Beschwerdeverfahren; Unterbleiben der Anhörung als wesentlicher Verfahrensmangel

  • rewis.io

    Betreuungssache: Überlassung des Sachverständigengutachtens an den Betroffenen vor dem Anhörungstermin

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 278 Abs. 1 S. 1; FamFG § 288 Abs. 1
    Bestehen der Pflicht zur persönlichen Anhörung eines Betroffenen durch das Gericht auch im Beschwerdeverfahren; Unterbleiben der Anhörung als wesentlicher Verfahrensmangel

  • datenbank.nwb.de

    Betreuungssache: Überlassung des Sachverständigengutachtens an den Betroffenen vor dem Anhörungstermin

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Anhörung im Betreuungsverfahren - und das Sachverständigengutachten

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Betreuungsverfahren: Sachverständigengutachten rechtzeitig vor dem Anhörungstermin ... - Corona-Virus

  • famrz.de (Kurzinformation)

    Bekanntgabe des SV-Gutachtens im Betreuungsverfahren

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2021, 768
  • FamRZ 2021, 889
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 04.11.2020 - XII ZB 220/20

    Auch in Zeiten der Corona-Pandemie kann in einem Betreuungsverfahren nur

    Auszug aus BGH, 03.02.2021 - XII ZB 415/20
    Dies setzt jedoch voraus, dass die Anhörung bereits durch das Gericht des ersten Rechtszugs ohne Verletzung von zwingenden Verfahrensvorschriften vorgenommen worden ist und von einer erneuten Anhörung im Beschwerdeverfahren keine neuen Erkenntnisse zu erwarten sind (vgl. Senatsbeschluss vom 4. November 2020 - XII ZB 220/20 - NJW-RR 2021, 1 Rn. 7 mwN).

    Die Voraussetzungen des § 278 Abs. 4 FamFG iVm § 34 Abs. 2 FamFG, unter denen im Hinblick auf die Corona-Pandemie aus Gründen des Infektionsschutzes ganz ausnahmsweise von einer persönlichen Anhörung der Betroffenen nach Maßgabe des § 278 Abs. 1 FamFG abgesehen werden kann (vgl. dazu Senatsbeschlüsse vom 4. November 2020 - XII ZB 220/20 - NJW-RR 2021, 1 Rn. 11 ff. und vom 14. Oktober 2020 - XII ZB 235/20 - FamRZ 2021, 138 Rn. 26 ff.), lagen offensichtlich nicht vor.

  • BGH, 21.11.2018 - XII ZB 57/18

    Möglichkeit des Beschwerdegerichts vom Absehen einer erneuten Anhörung des

    Auszug aus BGH, 03.02.2021 - XII ZB 415/20
    Ist dem Betroffenen das Sachverständigengutachten nicht rechtzeitig vor dem Anhörungstermin überlassen worden, leidet die Anhörung an einem wesentlichen Verfahrensmangel (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 21. November 2018 - XII ZB 57/18, FamRZ 2019, 387).

    Liegen die Voraussetzungen des § 288 Abs. 1 FamFG dagegen nicht vor und wird die Anhörung durchgeführt, ohne dass das Gutachten dem Betroffenen zuvor rechtzeitig ausgehändigt worden ist, leidet die Anhörung an einem wesentlichen Verfahrensmangel (vgl. Senatsbeschlüsse vom 21. November 2018 - XII ZB 57/18 - FamRZ 2019, 387 Rn. 6 ff. und vom 15. August 2018 - XII ZB 10/18 - FamRZ 2018, 1770 Rn. 15 f.).

  • BGH, 14.10.2020 - XII ZB 235/20

    Auch in Zeiten der Corona-Pandemie kann in einem Betreuungsverfahren nur

    Auszug aus BGH, 03.02.2021 - XII ZB 415/20
    Die Voraussetzungen des § 278 Abs. 4 FamFG iVm § 34 Abs. 2 FamFG, unter denen im Hinblick auf die Corona-Pandemie aus Gründen des Infektionsschutzes ganz ausnahmsweise von einer persönlichen Anhörung der Betroffenen nach Maßgabe des § 278 Abs. 1 FamFG abgesehen werden kann (vgl. dazu Senatsbeschlüsse vom 4. November 2020 - XII ZB 220/20 - NJW-RR 2021, 1 Rn. 11 ff. und vom 14. Oktober 2020 - XII ZB 235/20 - FamRZ 2021, 138 Rn. 26 ff.), lagen offensichtlich nicht vor.
  • BGH, 15.08.2018 - XII ZB 10/18

    Heranziehung einer neuen, nach der amtsgerichtlichen Entscheidung datierten

    Auszug aus BGH, 03.02.2021 - XII ZB 415/20
    Liegen die Voraussetzungen des § 288 Abs. 1 FamFG dagegen nicht vor und wird die Anhörung durchgeführt, ohne dass das Gutachten dem Betroffenen zuvor rechtzeitig ausgehändigt worden ist, leidet die Anhörung an einem wesentlichen Verfahrensmangel (vgl. Senatsbeschlüsse vom 21. November 2018 - XII ZB 57/18 - FamRZ 2019, 387 Rn. 6 ff. und vom 15. August 2018 - XII ZB 10/18 - FamRZ 2018, 1770 Rn. 15 f.).
  • BGH, 26.08.2020 - XII ZB 243/19

    Erledigung im Beschwerdeverfahren

    Auszug aus BGH, 03.02.2021 - XII ZB 415/20
    Für das weitere Verfahren weist der Senat darauf hin, dass es der - noch bei dem Beschwerdegericht anhängigen - Beschwerde der Verfahrenspflegerin vom 14. September 2020 gegen den (Nichtabhilfe-)Beschluss des Amtsgerichts vom 17. August 2020 an der Statthaftigkeit fehlen dürfte (vgl. Senatsbeschluss vom 26. August 2020 - XII ZB 243/19 - FamRZ 2020, 1941 Rn. 12).
  • BGH, 30.09.2020 - XII ZB 327/20

    Anhörung des Betroffenen im Unterbringungsverfahren

    Auszug aus BGH, 03.02.2021 - XII ZB 415/20
    b) Es kann dahinstehen, ob dieser Verfahrensmangel durch die von dem Amtsgericht im Abhilfeverfahren am 17. August 2020 durchgeführte Anhörung geheilt werden konnte (vgl. Senatsbeschluss vom 30. September 2020 - XII ZB 327/20 - FamRZ 2021, 144 Rn. 7 ff.).
  • BGH, 22.09.2021 - XII ZB 93/21

    Wird in einem Betreuungsverfahren die nach § 278 Abs. 1 Satz 1 FamFG zwingend

    Denn eine fehlerhafte oder unterbliebene erstinstanzliche Anhörung des Betroffenen in einem Betreuungsverfahren kann im Abhilfeverfahren regelmäßig weder geheilt noch nachgeholt werden, was vom Senat bislang offengelassen wurde (vgl. Senatsbeschlüsse vom 3. Februar 2021 - XII ZB 415/20 - FamRZ 2021, 889 Rn. 7, vom 21. Oktober 2020 - XII ZB 183/20 - NJW-RR 2021, 3 Rn. 9 und vom 30. September 2020 - XII ZB 327/20 - FamRZ 2021, 144 Rn. 7).
  • BGH, 26.04.2023 - XII ZB 289/22

    Anhörung des Betroffenen in einem Betreuungsverfahren ohne zuvorige Bestellung

    Davon kann nur ausnahmsweise unter den Voraussetzungen des entsprechend anwendbaren § 288 Abs. 1 FamFG abgesehen werden (vgl. Senatsbeschluss vom 3. Februar 2021 - XII ZB 415/20 - FamRZ 2021, 889 Rn. 8).

    Selbst wenn dies aber der Fall gewesen sein sollte, hätte für das Amtsgericht erst recht Veranlassung bestanden, zur Wahrung des rechtlichen Gehörs einen Verfahrenspfleger für die Betroffene zu bestellen, damit dieser mit der Betroffenen über das Gutachten spricht (vgl. Senatsbeschluss vom 3. Februar 2021 - XII ZB 415/20 - FamRZ 2021, 889 Rn. 8).

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